WICHTIGES & WISSENSWERTES ZU IHRER WOHNUNG …

Hier finden Sie viele nützliche Antworten auf Fragen zu Notfällen in der Wohnung, Einzug, Auszug und Wissenswertes während der Mietdauer.  

NOTFÄLLE IN DER WOHNUNG

Bitte melden Sie uns einen Schaden oder Verdachtsschaden unmittelbar nach Kenntnis, auch um die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Sie erreichen uns unter office@alv.cc oder 0650 674 2220, auch außerhalb der Geschäftszeiten. Wir kümmern uns schnellstmöglich um die Ursachenfindung und Schadensabwicklung.

Dies ist unverzüglich (auch außerhalb der Geschäftszeiten) an uns zu melden, da durch ein nicht-handeln eventuell Folgeschäden entstehen können. Bitte schicken Sie nach Möglichkeit eine E-Mail an office@alv.cc mit einem Foto und eventuellen Details zum Schaden. Alternativ erreichen Sie uns gerne telefonisch. 

Überprüfen Sie die Sicherungen des Sicherungskasten, alle Schalter sollten hier nach oben gestellt sein. Sollte der Strom nach wie vor nicht funktionieren überprüfen Sie bitte,  ob der Strom in der umliegenden Gegend funktioniert (z.B. Licht in umliegenden Fenstern). Wenn der Strom bei Anderen funktioniert, melden sie bitte ihr Problem per Mail oder Telefon. Falls der Strom auch in der Umgebung ausgefallen sein sollte, so handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen allgemeinen Stromausfall, bei dem wir akut leider nicht helfen können. Allerdings sind die Energieunternehmen immer um eine rasche Behebung bemüht. Gerne können Sie auch den Notdienst des Stromnetz Graz kontaktieren.

Kleiner Tipp: Achten Sie bei hohen Temperatur während eines Stromausfalls besonders auf Ihren Tiefkühlschrank.

Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon. Wir sind um eine schnellstmögliche Behebung bemüht.

Informieren Sie umgehend, am besten bevor Sie die Wohnung betreten, die Polizei und folgen deren Anweisungen. Bitte geben Sie uns danach per Mail oder Telefon Bescheid.

FRAGEN ALS MIETER

Eine gänzliche Weitervermietung ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

Eine Vermietung dieser Art ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

Ein generelles Tierhalteverbot gibt es nicht. Bitte sprechen Sie mit uns, falls sie planen ein Tier zu halten und wir besprechen gerne die Details mit Ihnen. 

Hier ist einerseits auf die vertragliche Regelung Rücksicht zu nehmen und andererseits auch auf die Umstände des Verlustes. Ist es nachweisbar, dass der Schlüssel verloren ist ohne Chance eines Missbrauchs durch Dritte? Je nach Umstand des Einzelfalls kann ein Austausch zu Lasten des Mieters die Folge sein.

FRAGEN ZUM EINZUG

Auch wenn es keine Verpflichtung gibt, den Gehaltsnachweis zu übermitteln, so ist es oftmals eine zusätzliche Sicherheit für den Vermieter und stellt ein Vertrauensverhältnis her.

Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl an Schlüsseln, die übergeben werden. Bei der Übergabe wird dokumentiert wie viele Schlüssel übergeben werden.

Die Miete besteht aus dem Hauptmietzins, Betriebskosten und Heizkosten bzw. eventuell auch Warmwasserkosten, sowie der Mehrwertsteuer, wenn es die Bruttomiete ist. Wohnungsstromkosten sind normalerweise nicht im Mietzins inkludiert. 

Befristete Mietverträge haben ein vereinbartes Enddatum. Im Einvernehmen können diese natürlich verlängert werden.
Unbefristete Mietverträge laufen nicht aus und der Mieter kann das Ende des Vertrages durch eine fristgerechte Kündigung selbst bestimmen.  

Ein generelles Tierhalteverbot gibt es nicht. Bitte sprechen Sie mit uns, falls sie planen ein Tier zu halten und wir besprechen gerne die Details mit Ihnen. 

Die Kaution ist eine Absicherung für den Vermieter. Diese kann gegebenenfalls für ausständige Mieten, aber auch Reparaturen, die über einen gewöhnlichen Gebrauch hinausgehen, verwendet werden. 

Die Kaution wird vertraglich vereinbart und ist normalerweise bei Unterzeichnung des Mietvertrages, spätestens jedoch bei Schlüsselübergabe fällig.

FRAGEN ZUM AUSZUG

Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist im Vertrag geregelt. Bei unseren Mietwohnungen beträgt sie normalerweise 3 Monate zum Monatsletzten, Details entnehmen Sie gerne ihrem Vertrag. 

Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind Abnutzungen, die durch die übliche Benutzung im Verhältnis zu der Mietdauer entstehen. Üblich sind beispielsweise Verfärbungen durch Lichteinfall auf Parkettböden.

Die gesamte Wohnung sowie mitvermietete Einrichtung (z.B. Küche) müssen vor der Übergabe grundgereinigt werden. 

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung. Der Vermieter muss jedoch Zeit haben sich einen Überblick von eventuellen Schäden zu machen.

Bitte schicken Sie uns ihre Kündigung (ein Muster finden Sie im Bereich Download) schriftlich an unsere Adresse oder alternativ eingescannt per Mail.